Wissenswertes
einreisedokumente
Die Visums- und Einreisebestimmungen sind je nach Zielland in Afrika verschieden. In Tansania gelten derzeit folgende gesetzliche Bestimmungen, die sich zwischenzeitlich ändern können: Visum: Sie erhalten das Visum für ca. 50 Dollar bei der Einreise am Flughafen. Sie können das Visum allerdings auch vor Reiseantritt bei der Botschaft der Vereinigten Republik in Berlin beantragen. Wir empfehlen Ihnen das Visum am Flughafen von Kilimanjaro (JRO) oder Dar es Salam (DAR) zu beantragen. Pass: Der Reisepass muss mindestens weitere 6 Monate nach Reiseantritt gültig sein und über 3 freie Seiten verfügen! Der Einreisestempel füllt in der Regel eine ganze Seite. Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird - zusätzlich zum eigenen Reisepass - empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC. Gesundheit & Impfungen
Krankenhäuser in Afrika entsprechen nicht dem europäischen Standard. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, empfehlen wir Ihnen dringend. Leitungswasser ist nicht trinkbar, allerdings erhalten Sie in allen Lodges/Hotels kostenlos gefiltertes Wasser. Gelbfieber: Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (dazu zählen auch etwaige Zwischenstopps mit mehr als 12 Stunden) ist die Vorlage einer gültigen Gelbfieberimpfung notwendig. Wenn Sie sich zum Beispiel für eine Länderkombination aus Kenia, Tanzania & Zanzibar entscheiden (alle Gelbfiebergebiete), benötigen Sie eine Gelbfieberimpfung. Die Bestimmungen ändern sich jedoch laufend. Malaria: Die konkrete Auswahl der Anti-Malaria-Mittel, deren individuelle Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeit mit anderen Medikamenten sollten vor der Reise mit einem Reisemediziner abgestimmt werden. BITTE INFORMIEREN SIE SICH AUSFÜHRLICH BEI IHREN HAUSARZT UND UNSEREM PARTNER, DIE TROPENORDINATION, DEM SPEZIALISTEN FÜR IMPFUNGEN UND REISEMEDIZIN IN WIEN MITTE. Impfungen: Im Allgemeinen wird den Reisenden empfohlen, Tollwut,- Typhus- und Hepatitisimpfungen zu haben. Bitte konsultieren Sie Ihren Arzt rechtzeitig vor der Abreise! Buchungsablauf
Unsere Reiseangebote erhalten Sie per Email. Telefonische Buchungsaufträge nehmen wir auch gerne an, allerdings würden wir Sie um einen kurzen schriftliche Buchungsauftrag bitten. Wir akzeptieren ausschließlich Überweisungen & SEPA Lastschrift. Kreditkartenzahlungen sind leider nicht möglich! Sobald Sie eine Reise mit uns gebucht haben, informieren wir Sie über die weiteren Schritte. Nach Ihrem Buchungsauftrag erfolgt eine Anzahlung von 20% des Reisepreises. Somit ist Ihre Reise verbindlich und Sie akzeptieren unsere Geschäftsbedingungen. Der volle Reisepreis ist frühestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Bitte beachten Sie unsere Stornobedingungen: AGB's StornoBedingunen
Abweichend von den Stornosätzen der ARB 1992 richtet sich die Höhe der Stornokosten nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung des Reiseteilnehmers (exklusive Flüge) und wird folgendermaßen berechnet: Stornierung innerhalb von 90 - 60 Tage vor Abreise ……25% Stornierung innerhalb von 59 – 31 Tage vor Abreise…….50% Stornierung innerhalb von 30 Tage vor Abreise…………....100% No-Show………………………………………………………100% des Reisepreises. Im Einzelfall können höhere Stornokosten als obige Sätze“ bis zu 100% “ des Reisepreises in Ansatz gebracht werden, wenn diese vom Reiseveranstalter konkret nachgewiesen werden. Mehr Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt Allgemeine Geschäftsbedingungen! Preisgestaltung
Reisen nach Afrika, insbesondere Safaris, sind aufgrund der logistischen Herausforderungen und der teilweise extremen Abgeschiedenheit der Lodges, aufwendig und daher nicht gerade günstig. Der tatsächliche Preis einer Safari hängt von verschiedenen Faktoren ab: Sowohl von der Lage und Kategorie der Lodges, den ausgewählten Aktivitäten, der Reisedauer und Jahreszeit, als auch von der bevorzugten Transportart innerhalb des Landes (Fly-In vs. Drive-In Safari). Kidogo Travel Design unterscheidet sich von anderen Anbietern in einem wesentlichen Punkt: Um den hohen Anforderungen und Erwartungen unserer Kunden zu entsprechen, arbeiten wir ausschließlich mit ausgewählten lokalen Partnern zusammen, die wir persönlich aus unserer Zeit in Tansania kennen. Da wir nicht auf Mittelsmänner angewiesen sind, ist es uns möglich, wettbewerbsfähige Raten direkt mit unseren Partnern zu verhandeln. Somit ist unsere Preisgestaltung absolut transparent, fair und für jeden nachvollziehbar. Teilen Sie uns mit, wie Sie sich Ihre Traumsafari vorstellen und wie viel Sie für Ihre Reise auszugeben bereit sind. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. Wir ermutigen Sie, von Lockangeboten mit „billigen“ Safaris bei großen Reiseveranstaltern abzusehen, da es sich dabei meistens um fertige Reisepakete von der Stange handelt. In unseren ausführlichen Reiseprogrammen erfahren Sie welche Leistungen inkludiert sind und welche Kosten eventuell noch auf Sie zukommen könnten (VISA, Trinkgelder, Souvenirs, etc.). Reiseschutzversicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen zwischen afrikanischen Ländern und Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für Notfallsituationen vor und während der Reise wird von uns dringend empfohlen.
Optional inkludieren wir für Ihre Safari eine First Air Respondent -Medical EvacuationInsurance. Hierbei handeltes sich um keine Reise-/Krankenversicherung, sondern lediglich um einen Service, der die Evakuierungslogistik in Notsituationen in abgelegenen Gebieten abdeckt Da es sich bei Safaris oft um hochpreisige Reisen handelt, sollten Sie auf keinen Fall darauf verzichten, diese vor unvorhersehbaren Ereignissen (Krankheit vor Reiseantritt, Todesfall in der Familie, Unfällen vor Ort etc.) abzusichern. Gehen Sie auf Nummer sicher, vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und blicken Sie Ihrem Abenteuer sorglos entgegen. Sollten Sie sich entscheiden eine Reise mit Kidogo Travel Design zu buchen, ist eine adäquate Reiseschutzversicherung Voraussetzung. Sollten Sie noch keine Reiseversicherung abgeschlossen haben, kümmern wir uns gerne um eine für Sie zugeschnittene Zusatzversicherung! Wir empfehlen eine umfangreiche Reiseschutzversicherung bei unserem Partner Europäische Reiseversicherung. Hier können Sie die Prämie berechnen und online abschließen. Packliste
Wir empfehlen Ihnen, die Reise mit wenig und leichtem Gepäck anzutreten. Eine weiche Reisetasche und ein Tagesrucksack als Handgepäck reichen in der Regel vollkommen aus. In den Kleinflugzeugen gelten strenge Gewichtsbeschränkungen (12 kg – 23 kg), die dringend eingehalten werden sollten. Diese Einschränkung mag auf den ersten Blick abschreckend wirken, allerdings brauchen Sie für Ihre Safari wesentlich weniger als Sie denken. Seien Sie beruhigt, in den meisten Lodges und Camps wird Ihnen ein kostenloser Wäscheservice angeboten. Grundsätzlich ist darauf zu achten, nur strapazierfähige und naturfarbene Kleidungstücke einzupacken. Vermeiden Sie blautönige Kleidung, da diese die unbeliebten Tsetse Fliegen anlocken. Die Stiche gehen durch die Kleidung und sind ziemlich unangenehm. In Ihrem Reiseprogramm ist eine ausführliche Reisepackliste mit vielen wertvollen Tipps enthalten Eine kurze Übersicht der wichtigsten Utensilien: Kleidung
Schuhe
Bitte packen Sie nichts Essbares in Ihr Gepäck! Affen wittern die Beute schnell und scheuen keine Müh, Ihr Gepäck nach den begehrten Snacks zu durchwühlen. Literatur
Setzen Sie sich schon vor der Abreise intensiv mit dem Land auseinander, um sich bestmöglich auf dieses einzigartige Erlebnis vorzubereiten. Mit jeder gebuchten Reise erhalten Sie von uns einen Reiseführer und ein individuell zusammengestelltes Reiseprogamm mit vielen wertvollen Informationen. Damit Sie sich rechtzeitig auf Ihr Abenteuer einstimmen können, haben wir Ihnen eine kleine Auswahl von deutsch- und englischsprachiger Literatur zusammengestellt: Deutschsprachig
Englischsprachig
Fachliteratur
KOntakt im Notfall
Bitte hinterlassen Sie uns vor Ihrer Abreise die Kontaktdaten einer Vertrauensperson, die wir im Notfall jederzeit erreichen können. Wir stehen Ihnen während der Reise rund um die Uhr zur Verfügung und sind im ständigen Kontakt mit unseren Partnern vor Ort. In Ihrem Reiseprogramm sind sämtliche Notfallnummern enthalten. Internetempfang Auf konstanten Internetempfang sollte man sich nicht verlassen. In vielen Unterkünften ist der Kontakt zur Außenwelt zwar möglich, allerdings gibt es in den abgelegenen Lodges keinen oder nur sehr limitierten Internetzugang. Sprechen Sie im Notfall mit dem Manager der Lodge, der Ihnen gerne behilflich ist. „There's No WIFI in the Forest, but You'll Get a Stronger Connection" Reisegepäck
Meistens sind Sie in komfortablen Safari-Fahrzeugen und in Kleinflugzeugen unterwegs. Das Maximalgewicht Ihres Gepäcks ist auf 15 kg pro Person beschränkt. Packen Sie daher leicht und verwenden Sie nur weiche Koffer bzw. besser noch Taschen. An den nationalen Flughäfen wird Ihr Gepäck gewogen und es kommt nicht selten vor, dass zu schwere Gepäckstücke zurückgelassen werden müssen. Wertgegenstände wie Kameras, Fernglas, Schmuck etc. sowie Medikamente sollten Sie immer im Handgepäck bei sich haben! trinkgeld
Wir empfehlen Ihnen, etwaige finanzielle Zuwendungen niemals direkt an Angestellte auszuhändigen. Der Fairness halber gibt es mittlerweile in fast allen Lodges sogenannte „Staff Tip Boxes“, damit auch die Angestellten hinter den Kulissen von den finanziellen Zuneigungen profitieren. Safari Guides, die Sie meist über den ganzen Tag begleiten, sind dabei nicht berücksichtigt. Wir empfehlen ein Trinkgeld von ca. 10-15 Dollar pro Person pro Tag welches in Ostafrika als üblich gilt. Fühlen Sie sich jedoch nicht verpflichtet! Schlussendlich hängt die Höhe des Trinkgelds ganz von Ihrer Zufriedenheit mit der Leistung der Angestellten ab. ZahlungsMethoden
Grundsätzlich können Sie in fast jeder Lodge mit Kreditkarte (Master Card, VISA) bezahlen. Die Gebühren für die Zahlung mit Kreditkarte belaufen sich auf 3-5%. Wir empfehlen trotzdem ausreichend Bargeld in US Dollar mitzunehmen. Berücksichtigen Sie die Gebühr für das Visum (ca. 50 Dollar pro Person), welches bei der Ankunft am Flughafen in bar zu begleichen ist. Vermeiden Sie Wechselstuben am Flughafen, da sich die willkürlichen Wechselkurse oft zu Ihrem Nachteil auswirken. WICHTIG: Dollarscheine die vor dem Jahr 2006 gedruckt wurden, werden in Tansania nicht akzeptiert. INternationale Flüge
Wir empfehlen Ihnen, die internationalen Flüge kostengünstig in Eigenregie zu buchen. Sollten Sie damit Schwierigkeiten haben, sind wir Ihnen bei der Suche nach den besten Verbindungen gerne behilflich. Die gängigsten Airlines mit guten Verbindungen von Wien nach Ostafrika und ins südliche Afrika: Ethiopian Airlines, Lufthansa, SWISS, Qatar Airways, Emirates; Auf Anfrage und gegen eine Buchungsgebühr, organisieren wir gerne auch die internationalen Flüge für Sie. kosten einer Safari
Die Kosten einer Safari hängen von mehreren Faktoren ab: von der Erreichbarkeit der jeweiligen Region, von der Lage und Kategorie der Unterkunft, von der Jahreszeit, von der Aufenthaltsdauer, von den Aktivitäten und von der bevorzugten Transportart (Kleinflugzeug vs. Safarifahrzeug / Fly-In vs. Drive-In Safari oder eine Kombination aus beiden). Die Zimmerraten in den einfacheren und rustikalen Unterkünften beginnen bei etwa 400 EUR pro Person und Nacht. Die exklusiven und luxuriöseren Camps & Lodges beginnen bei 1000 EUR pro Person und Nacht. Die Kosten für eine durchschnittliche Safari in Tansania belaufen sich auf ungefähr 4.500 EUR pro Person, inklusive Inlandsflüge, Transfer, Nationalparkgebühren, Verpflegung, Game Package mit Aktivitäten. Die internationalen Flüge sind nicht im Preis enthalten. Der tatsächliche Safaripreis hängt schlussendlich von Ihren individuellen Wünschen ab. |
Absicherung der Kundengelder
Gerichtsstand ist Österreich
Kidogo Travel Design Africa GmbH ist unter der GISA Nr. 31290555 beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft : https://www.gisa.gv.at/abfrage eingetragen und ist im Sinne der Pauschalreiseverordnung über den verwaltenden Agent Arcus Solutions bei dem Versicherer Accelerant Insurance Europe SA unter der Pol.-Nr.: A52329 Insolvenz versichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen, bei sonstigem Anspruchsverlust direkt beim zuständigen Abwickler, der Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H.,Hietzinger Hauptstrasse 35 DG,A-1130 Wien, www.cover-direct.com T +43 (0) 1 / 969 08 40 Notfall DW 5, anzumelden. |
AGB's
Allgemeine Reisebedingungen
Kidogo Travel Design – Reiseveranstalter für Safaris in Ostafrika GISA number: 31290555 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Firmenbuchnummer: 504817d Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 9, gem. BGBl. II Nr. 469/2009). Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen. Die besonderen Bedingungen - der vermittelten Reiseveranstalter, - der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) und - der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor. A. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen. 1. Buchung/Vertragsabschluss Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern)mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen. Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluß auszuhändigen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig. Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln. 2. Informationen und sonstige Nebenleistungen 2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften. 2.2. Informationen über die Reiseleistung Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen. 3. Rechtsstellung und Haftung Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf - die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; - die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente; - die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen). Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger. 4. Leistungsstörungen Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet. B. DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages - in der Folge Reisevertrag genannt -, den Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 6 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht. 1. Buchung/Vertragsabschluss Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden. 2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen. 2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten. 2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand. 3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten. 4. Reisen mit besonderen Risken Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Da die von angebotenen Reisen mit Risiken verbunden sind, wird eine entsprechende Reiseschutzversicherung dringend empfohlen! Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen. 5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen 5.1. Gewährleistung Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. 5.2. Schadenersatz Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren. 5.3. Mitteilung von Mängeln Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen. 5.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz. 6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist. 7. Rücktritt vom Vertrag 7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise a) Rücktritt ohne Stornogebühr Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. b) Anspruch auf Ersatzleistung Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen. c) Rücktritt mit Stornogebühr Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a) genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Abweichend von den Stornosätzen der ARB 1992 ergeben je nach Reiseart folgende Stornosätze pro Person (exklusive flüge): Innerhalb von 90 - 60 Tage vor Abreise ……25% Innerhalb von 59 – 31 Tage vor Abreise…….50% Innerhalb von 30 Tage vor Abreise…………....100% No-Show………………………………………………………100% des Reisepreises. Im Einzelfall können höhere Stornokosten als obige Sätze“ bis zu 100% “ des Reisepreises in Ansatz gebracht werden, wenn diese vom Reiseveranstalter konkret nachgewiesen werden. Nach Erhalt eines schriftlichen Buchungsauftrags, ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Buchung ist somit bestätigt und ist nicht rückerstattbar. Gleichzeitig werden die AGB’s des Reiseveranstalters Kidogo Travel Design GmbH akzeptiert. Die Restzahlung erfolgt 20 Tage vor Abreise gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Bei Umbuchung oder Stornierung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR verrechnet. Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen. Rücktrittserklärung Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies - mittels eingeschriebenen Briefes oder - persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun. d) No-show No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c 1. (Sonderflüge, usw.) 85 Prozent, bei den Reisearten laut lit. c 2. (Einzel-IT, usw.) 45 Prozent des Reisepreises zu bezahlen. Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden. 7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde: - bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, - bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, - bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten. Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen. b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw. c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu. 7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. 8. Änderungen des Vertrages 8.1. Preisänderungen Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.). 8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise - Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. - Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten. 9. Auskunftserteilung an Dritte Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben. 10. Allgemeines Die unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt), 7.1. lit d, vormals lit. c (No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 und sind nunmehr als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen. ERGÄNZUNGEN Gerichtsstand ist Österreich Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Kidogo Travel Design GmbH unter folgenden Voraussetzungen abgesichert. Veranstalter: Kidogo Travel Design GmbH ist mit der GISA Nummer 31290555 im Reiseveranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingetragen. Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung von vorschriftsmäßig entgegengenommenen Zahlungen verwendet. Garant oder Versicherer ist die Europäische Reiseversicherungs AG (Insolvenzversicherung gemäß Pauschalreiseverordnung). Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlesstrasse 4, 1220 Wien, T +43 1 3172500 0 vorzunehmen. Haftungsauschluss Aufgrund der logistischen Herausforderungen, können Änderungen im Reiseverlauf nicht zur Gänze ausgeschlossen werden und sind manchmal tagesaktuell. Kidogo Travel Design GmbH ist dennoch bemüht, ausgefallene Programmpunkte nachzuholen oder einen gleichwertig adäquaten Ersatz, sofern dies möglich ist, zur Verfügung zu stellen. Der kurzfristige Austausch von Leistungsträgern durch gleichwertige andere ist zulässig und keine Vertragsänderung. Alle Reisenden müssen uneingeschränkt gültige Pässe für die gesamte Dauer der Reise besitzen, deren Ablaufdatum mindestens 6 Monate nach Datum der Rückkehr liegen muss und welche über mindestens zwei volle freie Seiten für Visumseinträge verfügen. Kidogo Travel Design GmbH ist nicht verantwortlich für die Beantragung von Visa für Reisende. KundInnen sind für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-, Einreise-, Devisen-, Zoll-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen, sowie allfälliger sonstiger gesetzlicher Bestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente, sowie ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten der Buchenden. Es wird empfohlen sich rechtzeitig über alle Einreisebestimmungen für das jeweilige Zielland zu informieren. Gesundheit: Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen müssen sich Reisende rechtzeitig informieren. Es wird hier auf die Fachkenntnisse der Gesundheitsämter, Tropenmediziner und reisemedizinisch erfahrener Ärzte verwiesen (zB. http://www.traveldoc.at) Reiseversicherung: In den Reisepreisen sind Reiseversicherungen nicht enthalten. Der Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung (Reiserücktritt, Reisesstorno, Kranken-und Unfallversicherung) wird bei Reisen mit Kidogo Travel Design GmbH dringend empfohlen und auch angeboten. Tierbeobachtungen: Wir suchen die Zielgebiete und jeweiligen Unterkünfte nach bestem Wissen und Gewissen aus, aber die Natur bleibt unberechenbar und wir können daher Sichtungen von bestimmten Tierarten nicht garantieren. Reisen mit besonderen Risiken: Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Einbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Die Abenteuerreisen des Veranstalters sind keine Pauschalreisen im herkömmlichen Sinn. Diese Gegebenheiten beinhalten bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken Leistungsstörungen entstehen, gilt jegliche Haftung des Veranstalters als ausgeschlossen. Insbesondere kann zum Beispiel keine Haftung übernommen werden für Unfälle, wie sie bei Benützung diverser Geländefahrzeuge (z.B. Safarifahrzeuge), Lkw, Minibusse, Busse, Boote aller Art, Floße, Schiffe, beim Radfahren, bei Fußmärschen, auf Hänge- oder sonstigen Brücken, im Urwald, in Sumpfgebieten, bei Pferdeausritten, beim Umgang mit Pferden, Hunden und anderen Tieren vorkommen können. Der Reiseteilnehmer beteiligt sich an allen Reisen auf eigene Gefahr. Er haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Weisungen der Reiseleiter nicht Folge geleistet wurde oder wegen Nichtbeachtung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung. Für Schäden, die beim Verladen und Transport von Reisegepäck entstehen, wird nicht gehaftet. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch sein Verschulden (auch Fahrlässigkeit) entstehen, soweit diese nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Richtigkeit der Angaben auf unserer Webseite & Werbeunterlagen Alle Informationen auf unserer Webseite und Werbeunterlagen sind nach aktuellem Stand und nach bestem Wissen erstellt. Dennoch behalten wir uns das Recht vor, die Informationen gegebenenfalls zu ändern und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für alle Buchungen gelten die am 1. Juli 2018 in Kraft getretenen die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an die Stelle der §§ 31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG). |